Erstellung der Schutzkonzepte sexueller Missbrauch

„Je aufmerksamer Einrichtungen und ihre Beschäftigten sind, je mehr aus dem verunsicherten Wegschauen eine Kultur des Hinhörens wird, umso eher wird sexuelle Gewalt bei Kindern aufgedeckt oder von vornherein vermieden.“

Prof. Dr. Thomas Rauschenbach,
Erziehungswissenschaftler ehem. Leiter des Dt. Jugendinstituts in München

Bei der Erstellung eines Schutzkonzepts, inkl. der Auflistung aller haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden und inkl. der Einforderung von Fortbildungen und ggf. geht es keinesfalls um die Generierung eines Generalverdachts! Es geht darum offen und öffentlich zu zeigen, dass in unseren Kirchengemeinden kein Platz ist für sexuellen Missbrauch, für Machtmissbrauch und grenzüberschreitendes Handeln. Schutzkonzepte sollen Risikoräume erkennen und entsprechend verändern.

Links:

Hier geht es zu den aktuellen Materialien zur Erstellung eines Schutzkonzepts

https://praevention-missbrauch.drs.de/materialien-downloads.html

Am 25. Januar 2022 und am 8. Februar 2022 sind alle leitenden Pfarrer des Dekanats Ehingen-Ulm zu einer Fortbildung zur Erstellung des Schutzkonzeptes "Sexueller Missbrauch" versammelt. Dies geschieht in zwei Gruppen jeweils drei Stunden lang online zusammen mit Sabine Hesse, Stabstelle Prävention und Frau Gottwald-Glaser, Ulm

Bis Ende 2023 sind alle Seelsorgeeinheiten verpflichtet für alle Gemeinden ein solches Schutzkonzept zu erstellen, das die ganze Arbeit vor Ort mit Kindern und Jugendlichen in den Blick nimmt.

Viele Einzelmaßnahmen, die es teilweise schon gibt, sollen aufeinander abgestimmt werden. Ein schriftliches Schutzkonzept hilft: Wissen, was ist zu tun? Wer ist ansprechbar? Wo können Betroffene sich hinwenden.

Die Erstellung des Schutzkonzepts wird Zeit brauchen, weil sie partizipativ geschieht, d.h. es sollen möglichst viele Beteiligte – Hauptamtliche wie Ehrenamtliche – in die Erstellung des Schutzkonzeptes eingebunden werden, um zu erreichen, dass möglichst viele Aktive in den Kirchengemeinden für die Thematik sensibilisiert werden.

Denn Täter suchen sich Opfer und Umfeld meist gezielt aus. Das sind keine spontanen Handlungen. Sie testen, wo wird eh weggeschaut im Umfeld, und wo sind Menschen, die sich nicht so leicht wehren. Daher ist die breite Beschäftigung und Sensibilisierung so wichtig.

Die Leitung des Rechtsträgers, also in den Kirchengemeinden Leitender Pfarrer und KGR, sind jeweils verantwortlich für die Erstellung. Das Schutzkonzept muss nachher auch öffentlich gemacht werden auf der Homepage, wo auch Kontaktdaten und Personen benannt sein müssen, an die man sich vertrauensvoll wenden kann. Dies dient zum Schutz aller und ist auf dem Hintergrund, was gerade alles an schrecklichen Taten ans Licht kommt, unerlässlich für unsere Arbeit mit jungen Menschen.

Dekan Ulrich Kloos